Infokommission Philippsburg:
Offene Fragen zur Sicherheit des Zwischenlagers
BUND fordert Sondersitzung zum Rückbauverfahren
Stuttgart: Bei der heutigen siebten Sitzung der Informationskommission zum Atomkraftwerk Philippsburg steht die Vorbereitung der Stilllegung des Reaktorblocks 1 auf der Tagesordnung. „Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks sind wichtige und begrüßenswerte Schritte in eine atomkraftfreie Zukunft. Allerdings ist auch der Rückbau mit Gefahren verbunden. Die Risikominimierung muss deshalb oberste Priorität haben. Wir erwarten ein möglichst transparentes Verfahren zum Vorgehen mit echter Bürgerbeteiligung und verständlicher Darlegung der Fakten. Das Rückbauverfahren ist somit eine Nagelprobe für die Infokommission“, erklärt B. Dahlbender, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
Die Genehmigungsunterlagen sollen ab 16. Februar veröffentlicht werden. „Wir fordern eine Sondersitzung der Infokommission während der Offenlage der Antragsunterlagen. Darin sind die Antragsunterlagen vorzustellen und ist die Möglichkeit für inhaltliche Fragen einzuräumen“, erklärt BUND Regionalgeschäftsführer H. Weinrebe, der den BUND in der Infokommission vertritt. „Um eine umfassende Beteiligung zu gewährleisten, darf die Offenlage der Antragsunterlagen nicht auf das gesetzlich gerade notwendige beschränkt werden. EnBW und Umweltministerium müssen vielmehr dafür sorgen, dass den Bürgerinnen und Bürgern so viele Informationen wie möglich zugänglich gemacht werden“, so seine weitere Forderung.
„Bislang fehlt auf der Tagesordnung, welche Konsequenzen für das Zwischenlager Philippsburg aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gezogen werden müssen, das die Genehmigung für das Zwischenlager beim Atomkraftwerk Brunsbüttel aufgehoben hat“, moniert Dahlbender. „Eine Überprüfung der Sicherheitsnachweise des Zwischenlagers Philippsburg ist dringend erforderlich, da es im gleichen Zeitraum geplant, genehmigt und gebaut wurde. Es muss sofort der Nachweis erbracht werden, dass das Zwischenlager den vom Gericht bestätigten erhöhten Anforderungen für den Terrorschutz genügt“, fordert Dahlbender.