Atomkraftwerk Neckarwestheim:
Atomkraftgegner fordern Rückbaustopp
Zu unserer Pressekonferenz am 29.01.2014 vor der Veranstaltung mit dem Strahlenexperten Wolfgang Neumann erhalten Sie von der AG AtomErbe Neckarwestheim folgende Stellungnahme.
Wir lehnen die derzeitige Praxis des Rückbaus / Abriss von Atomkraftwerken ab und fordern einen Abrissstopp für das GKN 1 in Neckarwestheim!
Beim Abriss des GKN 1 entstehen ca. 400.000 Tonnen an Bauschutt, Materialen und genereller Abrissmüll, der mehr oder weniger Strahlung enthält und kontaminiert sein kann. Gemäß der derzeitigen Abrisspraxis kann der Betreiber EnBW bereits in der sogenannten Nachbetriebsphase, also noch ohne eine Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörden, mit dem Freiputzen und Freimessen von radioaktiv verstrahlten Anlagenteilen beginnen.
Die Nachbetriebsphase ist eine radioaktive Grauzone. Die AG AtomErbe Neckarwestheim lehnt dieses Vorgehen ab, da beim Freiputzen Radioaktivität in den Neckar und die Umgebung abgegeben wird. In der gesamten bisherigen Abrisspraxis kommt durch das Freimessen die Radioaktivität im Alltagsleben der Menschen an, wird entweder auf Deponien gelagert oder im „Wertstoffkreislauf“ weiter verwendet, beispielsweise im Straßenbau oder als Metallschrott. Eine konkrete Auskunft über den Verbleib und die noch vorhandene radioaktive Belastung gibt es nach dem Freimessen nicht mehr. Es herrscht das Prinzip Vertuschung, wobei die Menschen nicht erfahren, in welchem Umfang radioaktives Material durch den „Wertstoffkreislauf“ im täglichen Leben als Gefahr ankommt.
Die gesundheitliche Gefährdung durch Strahlung im Block 1 richtet sich allein nach der Halbwertszeit der Radionuklide. Gemäß dieser physikalischen Halbwertszeit bleibt die Strahlung auch beim Freiputzen und Freimessen unvermindert erhalten, unabhängig davon, wie breit das radioaktive Material gestreut oder beispielsweise in den Neckar geleitet wird.
Wir fordern:
- Atomausstieg sofort – GKN II abschalten, kein weiterer Atommüll
- Abrissstopp: Erstellung eines radioaktiven Gesamtkatasters einschließlich der zu erwartenden Abfallmengen des GKN I
- dann Klärung des langfristigen weiteren Umgangs mit dem radioaktiv belasteten Müll und der Abrissplanung von GKN I